Satzung des Mausebrunnenclub Heißum e.V. Neue Fassung vom 14.10.2017
§ 1 Name und Sitz des Clubs
Der Club führt den Namen Mausebrunnenclub Heißum e.V. (MCH). Der Club ist eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Braunschweig unter VR 110350. Er hat seinen Sitz in 38704 Liebenburg, im Ortsteil Heißum.
§ 2 Zweck des Clubs
Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Clubs ist die Förderung der Heimatpflege
und Heimatkunde sowie des Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Der Club ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Clubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Clubs ist das Kalenderjahr. Es beginnt am 01.01. und endet am 31.12. des jeweiligen Jahres. Zum Ende jeden Geschäftsjahres wird eine Jahresabrechnung vorgelegt. Diese ist der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung -unter Erstattung eines allgemeinen Berichtes über den Verlauf des Geschäftsjahres- zur Genehmigung vorzulegen.
§ 4 Mitgliedschaft
Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann Mitglied des Clubs werden. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Club und geht zurück bis zum Anfang des Geschäftsjahres. Die Eintrittserklärung ist schriftlich gegenüber einem Vorstandsmitglied abzugeben. Über die Aufnahme in den Club entscheidet die Versammlung.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes oder durch Austrittserklärung. Die Austrittserklärung ist schriftlich abzugeben und bewirkt das Ende der Mitgliedschaft zum Ende des Quartals, in dem der Austritt erklärt wurde.
Eine Ehrung eines Mitgliedes kann auf Antrag erfolgen, wenn sich ein Clubmitglied um den Club besonders verdient gemacht hat. Als äußeres Zeichen erhält das geehrte Mitglied ein besonderes Abzeichen. Auf eigenen Wunsch kann ein Clubmitglied beitragsfrei gestellt werden, wenn es ununterbrochen 50 Jahre Mitglied im Club war. Aus besonderem Grund kann auf Antrag eines Mitgliedes eine befristete Minderung oder Freistellung von den Beitragszahlungen erfolgen.
Ein Mitglied kann durch Beschluss der Versammlung aus dem Club ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Schädigung der Interessen des Clubs, unehrenhaftes Verhalten oder Nichtzahlung der Clubbeiträge für mindestens ein Jahr. Dem betroffenen Mitglied ist zwei Wochen vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Clubmitglieder haben folgende Rechte:
Die Clubmitglieder haben folgende Pflichten:
§ 6 Organe des Clubs
§ 7 Der Vorstand
Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf vier Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Der Club wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
§ 8 Beschlussfassung des Vorstandes
Der Vorstand wird auf Anordnung des 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 3 Vorstandsmitgliedern, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, beschlussfähig.
Die Vorstandssitzung leitet der 1. Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit der 2. Vorsitzende. Die Beschlüsse sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.
Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.
Der Vorstand leitet selbstständig die laufenden Geschäfte des Clubs. Er entscheidet in allen nicht der Mitgliederversammlung vorbehaltenen Fragen. Er beschließt insbesondere über:
§ 9 Schriftführer und Kassierer
Der Schriftführer und sein Vertreter haben den erforderlichen Schriftverkehr, der Kassierer und sein Vertreter die Kassengeschäfte zu führen. Sie handeln hierbei nach Weisung des Vorstandes, sowie im Auftrag und unter Verantwortung des Vorsitzenden.
§ 10 Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied - auch Ehrenmitglieder - eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt durch Aushang der Tagesordnung im Mitteilungskasten des Clubs, welcher Teil der Mitteilungswand der Gemeinde Liebenburg für die Ortschaft Heißum ist. Der Aushang hat mindestens 14 Tage vor der Versammlung zu erfolgen.
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat folgende Punkte zu umfassen:
Bei der Mitgliederversammlung darf nur über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte beschlossen werden. Für eine Erweiterung der Tagesordnung bedarf es der Zustimmung von dreiviertel der anwesenden Mitglieder.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet nach
Abschluss des Geschäftsjahres im Eine weitere Mitgliederversammlung soll im Herbst durchgeführt werden.
Zusätzliche Versammlungen können einberufen werden, wenn der Vorstand es für erforderlich hält oder wenn von mindestens 1/3 der Mitglieder des Clubs ein Antrag gestellt wird. Dieser Antrag muss schriftlich, unter Angabe der gewünschten Tagesordnungspunkte, beim Vorstand eingereicht werden. Der Beschlussfassung einer Mitgliederversammlung unterliegen:
Die Beurkundung der Beschlüsse, die im Protokoll niederzuschreiben sind, erfolgt durch den Vorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter und den Schriftführer.
§ 11 Auflösung des Clubs
Eine Auflösung des Mausebrunnenclub Heißum e.V. kann nur erfolgen, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Mitgliederversammlungen, die mindestens vier Wochen auseinanderliegen müssen, jeweils vier Fünftel der vertretenen Stimmberechtigten dafür stimmen.
Bei Auflösung des Clubs fällt das Clubvermögen der Gemeinde Liebenburg zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in der Ortschaft Heißum zu verwenden hat.
Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 14.10.2017 beschlossen.
Zusammenfassung der wichtigsten Satzungsänderungen:
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